Retouren Li-Batterien
Retouren Lithium-Ionen-Batterien
Wichtige Informationen zur Rücksendung von Lithium-Ionen-Batterien und Geräten (Gefahrgutversand)
Jeder Transport von Lithium-Ionen-Batterien wird national als auch international durch das Gefahrgutrecht geregelt. Diese Regeln betreffen Sendungen und Rücksendungen im gewerblichen und privaten Bereich. Neben einzelnen Lithium-Ionen-Batterien sind auch ganze Geräte mit eingebauten oder beigepackten Batterien betroffen.
Eine Rücksendung kann aus den unterschiedlichsten Gründen erfolgen:
- Retoure
- Reklamation
- Reparatur
- Entsorgung
Bitte lesen und beachten Sie die folgenden Hinweise
Defekte oder beschädigte Lithium-Ionen-Batterien
Eine beschädigte Batterie liegt in folgenden Fällen vor:
- Starke Beschädigung des Batteriegehäuses
- Thermische Verformung (geschmolzene Anschlusskabel oder verformtes Gehäuse)
- Erhöhte Wärmeentwicklung im ausgeschalteten Zustand (nicht bei Benutzung oder Ladung)
- Flüssigkeitsaustritt
- Gasaustritt
- Batterien, die vor der Beförderung nicht diagnostiziert werden können
Wir behalten uns das Recht vor, einen Nachweis über die Entsorgung des Artikels einzufordern. Stellen Sie sicher, dass Sie einen entsprechenden Nachweis durch die Gefahrgut-Sammelstelle vorliegen haben.
Service-Telefon +49 9542 77227-43, E-Mail [email protected]
Verpackung
Sollten Sie keine Original-Verpackung haben, verwenden Sie stabile Kartons und stellen Sie mit ausreichend Polstermaterial sicher, dass sich der Inhalt im Karton nicht hin und her bewegen kann.
Die Zellen und Batterien müssen, sofern sie nicht in Ausrüstungen (Geräten) eingebaut sind, in Innenverpackungen verpackt sein, welche die Zelle oder Batterie vollständig einschließen. Die Zellen und Batterien müssen so geschützt sein, dass Kurzschlüsse verhindert werden. Dies schließt den Schutz vor Kontakt mit elektrisch leitfähigen Werkstoffen innerhalb derselben Verpackung ein, der zu einem Kurzschluss führen kann. Die Innenverpackungen müssen in widerstandsfähigen Außenverpackungen verpackt sein.
Zellen und Batterien, die in Ausrüstungen (Geräten) eingebaut sind, müssen gegen Beschädigung und Kurzschluss geschützt sein; die Geräte müssen mit wirksamen Mitteln zur Verhinderung einer unbeabsichtigten Auslösung ausgestattet sein. Wenn Batterien eingebaut sind, müssen die Geräte in widerstandsfähigen Außenverpackungen verpackt sein, die ausreichend stark und dimensioniert sind.
Hinweis: Um die Batterien gegen Kurzschluss zu sichern, kleben Sie die Batteriekontakte mit Klebeband ab oder verpacken Sie die Batterien in separate Kunststoffbeutel.
Jedes Versandstück muss in der Lage sein, einer Fallprüfung aus 1,2 m Höhe standzuhalten, unabhängig von seiner Ausrichtung, ohne Beschädigung der darin enthaltenen Zellen oder Batterien, ohne Verschiebung des Inhalts, die zu einer Berührung der Batterien (oder der Zellen) führt und ohne Freisetzen des Inhalts.
Je nach Transportdienstleister / Paketdienst gelten weitere Bestimmungen für den Gefahrgutversand sowie Gewichtsbegrenzungen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Dienstleister.
Kennzeichnung UN3480 / UN3481
Laden Sie sich hier das entsprechende Gefahrgut-Label mit unserer Notrufnummer zur gesetzeskonformen Kennzeichnung Ihrer Sendung an uns herunter. Bitte achten Sie auf die Unterscheidung UN 3481 (Lithium-Ionen-Batterien in/mit Geräten verpackt) und UN 3480 (Lithium-Ionen-Batterien ohne Gerät).
Informationen zu unseren Lithium-Ionen-Batterien
Landweg (ADR): Sondervorschrift 188
Luftverkehr (IATA/ICAO):
- VA 966 Teil II (Lithium-Ionen-Batterien mit Gerät verpackt)
- VA 967 Teil II (Lithium-Ionen-Batterien in Gerät verpackt)
- VA 965 Teil IB (Lithium-Ionen-Batterien ohne Gerät)
Kontakt
Service-Telefon: +49 9542 77227-43
E-Mail: [email protected]
Hinweis:
Wir übernehmen keine Haftung für diese Informationen. Alle Angaben und Hinweise wurden mit größtmöglicher Sorgfalt ausgearbeitet und unterliegen zum Teil regelmäßigen Änderungen im Gefahrgutrecht.
Weiterführende Informationen:
https://unece.org/about-adr
https://www.iata.org/en/programs/cargo/dgr/lithium-batteries/